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Arbeit mit Gestaltungsfreiraum
ATTRAKTIVES ARBEITSUMFELD
Bei Zug Estates legen wir Wert darauf, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich unsere Mitarbeitenden wohl fühlen, wo sie befähigt werden, einen Beitrag zur Erreichung unserer Unternehmensziele zu leisten, und das es ihnen ermöglicht, sich gleichzeitig weiterzuentwickeln.
Durch wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen und sinnstiftende Aufgaben möchten wir die besten Kandidatinnen und Kandidaten für uns gewinnen.
Wir achten auf die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden und fördern die Chancengleichheit auf allen Stufen.
Wir streben eine hohe Diversität sowie eine offene Kommunikation zwischen Geschäftsleitung und Mitarbeitenden an.
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BERICHTERSTATTUNG NACH GRI
Relevanz
Die Mitarbeitenden sind ein Schlüsselelement für eine
zielgerichtete Unternehmensentwicklung und den wirtschaftlichen Erfolg von Zug Estates. Daher legen wir Wert
darauf, ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen, wo Mitarbeitende befähigt werden, einen Beitrag zur Erreichung
unserer Unternehmensziele zu leisten und sich gleichzeitig weiterentwickeln zu können. Durch wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen und sinnstiftende Aufgaben
möchten wir die besten Kandidatinnen und Kandidaten
für uns gewinnen.
Umgang mit dem Thema
Unter der Leitung der Personalabteilung verfolgen wir
konkrete Ziele, um uns in allen diesen Teilbereichen zu
verbessern. So möchten wir beispielsweise eine geringe
jährliche Fluktuationsrate erreichen, um Know-how im
Unternehmen zu halten, aber auch stetig neue Inputs von
aussen bekommen. Wir weisen die Fluktuationsrate monatlich aus und können bei Handlungsbedarf schnell
Massnahmen einleiten. Überstunden- sowie Feriensaldi
werden regelmässig von der HR-Abteilung überprüft, um
Überbelastungen frühzeitig zu erkennen und diesbezügliche Ausfälle zu verhindern. Sowohl die Fluktuationsrate
als auch die Überstunden- und Feriensaldi gehören zu den
Standardreports der monatlichen Geschäftsleitungssitzungen der Zug Estates AG.
GRI 102-41: Die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiten- den unterscheiden sich von Gruppengesellschaft zu Gruppengesellschaft. Für die Mitarbeitenden der Zug Estates AG gelten keine Gesamtarbeitsverträge. 78 der 85 Mitarbeitenden (91.8%) der Hotelbusiness Zug AG sind dem Landes- Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) des Gastgewerbes unterstellt. Total arbeiten 56.5% der Mitarbeitenden unter einem Gesamtarbeitsvertrag.
Im Herbst 2021 wurden die Dokumente Anstellungsreglement, Personalpolitik (inkl. Code of Conduct), Reglement zum Wertschriften- und Insiderhandel, Richtlinie zum Umgang mit Geschenken und Einladungen (Korruptionsprä- vention) und die Weisung Persönlichkeitsschutz (Diskriminierung) für die Zug Estates AG überarbeitet. 100% der Mitarbeitenden haben mittels Unterschrift bestätigt, die Dokumente gelesen und verstanden zu haben. Dieser Prozess gilt auch für neu eingetretene Mitarbeitende. Die Personalpolitik und die Anstellungsbedingungen für die Hotelbusiness Zug AG werden im zweiten Halbjahr 2022 einem Review unterzogen.
Die Zug Estates AG nahm 2021 an einem extern durchgeführten Lohnvergleich teil. Dabei zeigte sich, dass das Unternehmen branchengerechte Löhne bezahlt.
Aus- und Weiterbildung
Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden trägt dazu
bei, dass unser Know-how auf dem neusten Stand ist.
Unser Ziel ist es, dass alle Mitarbeitenden durchschnittlich
zwei Tage pro Kalenderjahr in die Aus- und Weiterbildung
investieren. Die Planung von Aus- und Weiterbildungsmassnahmen findet im Rahmen des jährlichen Beurteilungsgesprächs statt. Unser Ziel ist es, dass alle Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich ein solches Gespräch
mit ihren Vorgesetzten durchführen. Die Durchführung
von Beurteilungsgesprächen und Weiterbildungsmassnahmen wird von der Personalabteilung dokumentiert
und kontrolliert.
Für den informellen Wissensaustausch hat sich das Brownbag-Format etabliert. Online oder vor Ort können sich interessierte Mitarbeitende über Themen informieren oder sich an Diskussionen beteiligen. Die Teilnahme ist fakultativ.
Zug Estates beteiligt sich an externen Weiterbildungen und übernimmt einen Anteil der Kursgebühren oder spricht Zeit- oder Feriengutschriften.
Die Zug Estates Gruppe bekennt sich zur Berufsbildung und bietet jährlich Lehrstellen für Schulabgehende an. Per 31. Dezember 2021 beschäftigte die Gruppe sieben Auszubildende (Vorjahr: neun).
Diversität und Chancengleichheit
Im Bereich Diversität verfolgen wir das Ziel, den Frauenanteil in Führungs- und Kaderpositionen zu erhöhen, sodass mittelfristig auf allen Hierarchiestufen ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis besteht. Einen Beitrag
dazu leisten wir durch Teilzeitmodelle sowie flexible Arbeitszeiten (Jahresstundenmodell). Gerade auf der obersten Kaderstufe sowie in der Geschäftsleitung ist es unter
anderem branchenbedingt schwierig, geeignete Bewerberinnen zu finden. Zug Estates möchte deshalb zukünftig
noch stärker auf die interne Förderung setzen.
Es werden keine Stellensuchenden aufgrund ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Identität oder ihrer Nationalität abgelehnt. Wir legen im Bewerbungsprozess Wert darauf, bis in die letzte Vorstellungsrunde die oben beschriebene Diversität aufrechtzuerhalten. Im Endeffekt erhält diejenige Person den Zuschlag, die die Anforderungen (u. a. be- züglich Fach- und Branchenwissen, Persönlichkeit) am besten erfüllt.
Wir entschädigen gleiche Arbeit mit gleichem Lohn. Der Erfahrungsschatz von Mitarbeitenden wird dabei mitberücksichtigt.
Persönlichkeitsschutz und Beschwerdeprozess
Alle Mitarbeitenden der Zug Estates Gruppe haben ein
Recht auf Schutz ihrer persönlichen Integrität am Arbeitsplatz (z. B. hinsichtlich Alter, Ethnie, Behinderung, Religion,
Geschlecht, sexuelle Orientierung). Verletzungen der persönlichen Integrität beeinträchtigen das Wohlbefinden
und die Zusammenarbeit im Betrieb, weshalb sie innerhalb der Zug Estates Gruppe nicht toleriert werden. Sämtliche Verhaltensweisen, die zu einer Verletzung der persönlichen Integrität führen, gelten als inakzeptabel.
Darunter fallen insbesondere Diskriminierung, sexuelle
Belästigung, Mobbing und Ausbeutung jeglicher Art. Die
entsprechende Weisung Persönlichkeitsschutz wurde im
November 2021 überarbeitet.
Massnahmen zum Persönlichkeitsschutz gelten immer auch für temporäre und externe Mitarbeitende sowie für Partner und Lieferanten.
Können Mitarbeitende, die sich sexuell belästigt, gemobbt, diskriminiert oder anderweitig in inakzeptabler Weise behandelt fühlen, das Problem nicht bilateral lösen, können sie sich an den direkten Vorgesetzten/die direkte Vorgesetzte, die Personalabteilung oder an den Vorsitzenden/ die Vorsitzende des Personal- und Vergütungsausschusses der Zug Estates Holding AG wenden. Alternativ können sich die Mitarbeitenden an die externe Ombudsstelle (Reichenbach Rechtsanwälte AG, Zürich) wenden. Die Anonymität ist dabei sichergestellt. Der gesamte Beschwerdeprozess sowie die jeweiligen Kontaktdaten sind in der Weisung Persönlichkeitsschutz beschrieben. Im Jahr 2021 sind wie bereits 2020 keine Fälle gemeldet worden.
Anstellungsbedingungen
Für alle Mitarbeitenden der Zug Estates AG wird eine im
Anstellungsvertrag definierte wöchentliche Arbeitszeit als
Jahresarbeitszeit geführt. Bei der Jahresarbeitszeit wird
der Zeitraum für die Abrechnung der Arbeitszeit auf ein
ganzes Jahr festgelegt. Die tägliche Arbeitszeit ist zudem
gleitend. Mit der Kombination aus Jahresarbeitszeit und
Gleitzeit soll eine möglichst hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit erreicht werden und den über das
Jahr schwankenden Marktgegebenheiten und den betrieblichen Erfordernissen von Zug Estates unter Berücksichtigung der Interessen der Mitarbeitenden optimal
Rechnung getragen werden.
Das Jahresarbeitszeitmodell sieht vor, dass Mitarbeitende bei familiären Notfällen oder dringenden privaten Angelegenheiten auch kurzfristig freinehmen können. Ansonsten sind private Kurzabsenzen während der Arbeitszeit auf das Arbeitsende und den Arbeitsbeginn (Randstunden) zu legen.
Alle Mitarbeitenden der Zug Estates AG mit einem Vollzeitpensum haben die Möglichkeit, maximal zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten. Bei tieferen Pensen entscheidet der bzw. die Vorgesetzte über die Möglichkeiten und die allfällige Höhe des Homeoffice-Anteils. Die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sind im Homeoffice-Reglement geregelt. Die Analyse der Pendlermobilität hat gezeigt, dass 2021 rund 20% der Arbeitstage im Homeoffice geleistet wurden.
Es besteht kein genereller Anspruch auf die Gewährung von unbezahltem Urlaub. Nach Absprache mit der Geschäftsleitung kann jedoch unbezahlter Urlaub (kurz- oder langfristig) gewährt werden, wenn die betrieblichen Verhältnisse einen solchen erlauben. Die Modalitäten müssen mit dem/der Personalverantwortlichen abgesprochen werden. 2021 wurden keine Anträge auf unbezahlten Urlaub gestellt. 2020 wurde ein Antrag gestellt und bewilligt.
Ein Teilzeitpensum ist in allen Bereichen und Hierarchiestufen von Zug Estates möglich. Grundsätzlich besteht Flexibilität, ob beispielsweise ein 60% Pensum an drei Tagen geleistet oder die Arbeitszeit pro Arbeitstag reduziert wird. Per 31. Dezember 2021 arbeiteten 22.6% aller Mitarbeitenden (Frauen: 52.6 %, Männer: 5.8%) der Zug Estates AG in einem Teilzeitpensum. Über die gesamte Gruppe hinweg arbeiteten 32% der Mitarbeitenden in einem Teilzeitpensum.
Pensenänderungen (Erhöhung oder Reduktion) sind möglich, insofern es die betrieblichen Erfordernisse zulassen. Sie müssen durch die Mitarbeitenden bei ihren Vorgesetzten beantragt und von der Geschäftsleitung bewilligt werden. 2021 wurden 100% der Anträge gutgeheissen.
Gesundheit
Zug Estates ist die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden sehr
wichtig und sie schafft unter anderem durch mitarbeiterfreundliche Anstellungsbedingungen ein Arbeitsumfeld,
welches diesem Anspruch gerecht wird.
Gegenüber dem Vorjahr ist die Krankheitsrate in der Zug Estates Gruppe von 5.34% auf 3.78% gesunken. Die Ausfallrate aufgrund von Unfällen sank von 0.69% auf 0.17%. Basis der Berechnung ist die Summe aller Soll-Stunden der Belegschaft gemäss Arbeitsverträgen.
Eine firmeninterne Laufgruppe fördert die Bewegung der Mitarbeitenden sowie den Zusammenhalt im Unternehmen.
Ergebnisse und Evaluation
Wir überprüfen die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden
alle zwei Jahre im Rahmen von Umfragen. Die letzte Mitarbeitendenumfrage wurde von Great Place to Work (GPTW) durchgeführt und hat im November/Dezember
2021 stattgefunden. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wurden sowohl die Zug Estates AG als auch die Hotelbusiness Zug AG im Februar 2022 durch Great Place to
Work zertifiziert. In diversen Kader- und Mitarbeiterworkshops wurden die Resultate vorgestellt, beurteilt und besprochen. Aktuell werden Massnahmen definiert, um die
wichtigsten Mitarbeiteranliegen anzugehen.
Die Rücklaufquote lag bei der Zug Estates AG bei 88%, bei der Hotelbusiness Zug AG bei 75%. Beide Resultate lassen auf ein hohes Engagement und Interesse schliessen. Positiv beurteilt bei der Zug Estates AG wurde die Führungskultur, die dem Kader eine hohe Erreichbarkeit und Auskunftsbereitschaft attestierte. Die Mitarbeitenden schätzen eine gerechte Behandlung, den Teamgeist und ein aufrechtes Interesse an ihnen als Person. Optimierungspotenzial liegt bei der abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit sowie bei der Infrastruktur der Arbeitsplätze. Konkret wird im Moment ein Stehpultmodell evaluiert, das im ganzen Betrieb übernommen werden soll. Die Mitarbeitenden der Hotelbusiness Zug AG schätzen die faire Behandlung, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Nationalität, sowie die gute Integration neuer Mitarbeitender. Verbesserungspotenzial besteht beim Vergütungssystem der Mitarbeitenden sowie bei der Unterstützung im Bereich Weiterbildung.
GRI 102-8 Informationen zu Angestellten und sonstigen Mitarbeitenden
Alle Mitarbeitenden arbeiten im Kanton Zug. Bei den Zahlen handelt es sich um die Anzahl Personen (keine Vollzeit- äquivalente). Alle Zahlen per 31. Dezember.
Mitarbeitende nach Funktionen |
|||||||
31.12.2020 |
31.12.2021 |
||||||
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
||
Frauen, erweiterte Geschäftsleitung |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Männer, erweiterte Geschäftsleitung |
4 |
1 |
5 |
5 |
1 |
6 |
|
Frauen, Kader |
5 |
5 |
10 |
5 |
4 |
9 |
|
Männer, Kader |
18 |
8 |
26 |
14 |
9 |
23 |
|
Frauen, Mitarbeitende |
14 |
36 |
50 |
13 |
41 |
54 |
|
Männer, Mitarbeitende |
13 |
33 |
46 |
15 |
24 |
39 |
|
Frauen in Ausbildung |
2 |
5 |
7 |
1 |
4 |
5 |
|
Männer in Ausbildung |
0 |
2 |
2 |
0 |
2 |
3 |
Mitarbeitende nach Arbeitsverträgen |
|||||||
31.12.2020 |
31.12.2021 |
||||||
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
||
Frauen, unbefristet |
21 |
41 |
62 |
19 |
44 |
63 |
|
Frauen, befristet |
0 |
5 |
5 |
0 |
5 |
5 |
|
Männer, unbefristet |
35 |
42 |
77 |
34 |
34 |
68 |
|
Männer, befristet |
0 |
2 |
2 |
0 |
2 |
2 |
|
Total |
56 |
90 |
146 |
53 |
85 |
138 |
Mitarbeitende Vollzeit / Teilzeit |
|||||||
31.12.2020 |
31.12.2021 |
||||||
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
||
Frauen, >90% |
11 |
19 |
30 |
9 |
19 |
28 |
|
Männer, >90% |
32 |
40 |
72 |
32 |
33 |
65 |
|
Frauen, 50-90% |
9 |
20 |
29 |
9 |
24 |
33 |
|
Männer, 50-90% |
2 |
2 |
4 |
1 |
0 |
1 |
|
Frauen, <50% |
1 |
7 |
8 |
1 |
6 |
7 |
|
Männer, <50% |
1 |
2 |
3 |
1 |
3 |
4 |
|
Total |
56 |
90 |
146 |
53 |
85 |
138 |
401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation
31.12.2020 |
31.12.2021 |
||||||
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
||
im Berichtsjahr eingetreten (Anzahl) |
9 |
14 |
23 |
14 |
17 |
31 |
|
Rate der neu eingestellten |
16% |
16% |
28% |
19% |
|||
im Berichtsjahr ausgetreten (Anzahl) |
1 |
27 |
31 |
17 |
14 |
31 |
|
Fluktuationsrate |
7% |
27% |
32% |
17% |
Die Fluktuationsrate berücksichtigt sämtliche Abgänge festangestellter Mitarbeitender (keine befristeten Arbeitsverträge) und setzt diese ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bestand an Mitarbeitenden während der Periode, welcher dem Mittelwert des Bestandes zum Periodenanfang und Periodenende entspricht.
Die Zug Estates Gruppe hat in den letzten drei Jahren keine Massenentlassung durchgeführt.
GRI 401-2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden
Zug Estates legt Wert auf die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Alle betrieblichen Leistungen gelten demnach auch für befristete Anstellungen und Teilzeitmitarbeitende.
Die Zug Estates AG bietet einige Lohnnebenleistungen an. Dazu gehören beispielsweise Pendlerpauschalen von bis zu CHF 2500, ein Mobiltelefon mit Abo für private und geschäftliche Verwendung sowie Dienstaltersgeschenke. Zudem finden jährlich mehrere Mitarbeiteranlässe statt.
Die Zug Estates AG hat eine Reihe von Massnahmen beschlossen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen:
— So hat die Zug Estates AG eine Zusatz-Versicherung
abgeschlossen, welche die gesetzlichen Leistungen
gemäss UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) ergänzt. Dabei sind 80% des Lohnanteils, der
den nach UVG versicherten Lohn übersteigt während,
zwei Jahren ab Unfallereignis versichert.
— Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Unfalls oder Krankheit haben die Mitarbeitenden Anspruch auf 100% des Nettolohns. Die Dauer liegt zwischen einem bis sechs Monaten und richtet sich nach der Anzahl Dienstjahre.
— Mutterschaftsurlaub: Nach der Geburt hat die Mitarbeitende während 16 Wochen Anspruch auf Taggelder
in der Höhe von 100% ihres Gehaltes (exkl. Bonus/Gratifikation).
— Vaterschaftsurlaub: Während des gesetzlichen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs gewähren wir 100%ige Lohnfortzahlung
GRI 403-9 Arbeitsbedingte Verletzungen
31.12.2020 |
31.12.2021 |
||||||
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
||
Tödliche Arbeitsunfälle |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Tödliche Arbeitsunfälle von Lieferanten |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Zug Estates sind keine tödlichen Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit in den letzten zwei Jahren bekannt.
GRI 404-1 Durchschnittliche Stundenzahl der Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten
31.12.2020 |
31.12.2021 |
||||||
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
||
Durchschnittliche Anzahl |
28.8 |
1.1 |
11.8 |
10.9 |
0.8 |
4.7 |
|
Pro Frau |
25.9 |
0.6 |
8.5 |
21.5 |
0.0 |
6.0 |
|
Pro Mann |
30.6 |
1.7 |
14.5 |
5.0 |
2.0 |
3.5 |
|
Pro Mitarbeitende/r |
25.1 |
5.3 |
18.3 |
0.5 |
0.3 |
0.4 |
|
Pro Mitarbeitende/r |
34.8 |
0.4 |
10.1 |
20.3 |
1.0 |
6.8 |
GRI 404-3 Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmässige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten
Im Berichtsjahr 2021 führten wir mit 100% der Mitarbeitenden ein Gespräch zur Leistungsbeurteilung und zur Planung der beruflichen Entwicklung durch, ungeachtet des Geschlechts, der Funktion oder des Arbeitsvertrags.
GRI 405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten

Per 1. Februar 2022 kam es zu einer Anpassung in der erweiterten Geschäftsleitung der Zug Estates Gruppe. Mit der neuen Hoteldirektorin Irene Gangwisch ist wieder eine Frau in der erweiterten Geschäftsleitung vertreten. Die aktuelle Führungsstruktur ist auf der Website der Zug Estates ersichtlich.

GRI 405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern
Zug Estates führte 2020 erstmals eine Lohngleichheitsanalyse anhand des Logib-Tools des Bundes durch, um Lohndiskriminierung zu verhindern. Dabei wurden keine signifikanten Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern festgestellt. Da alle Mitarbeitenden im Kanton Zug tätig sind, konnten sie mit einer Analyse abgedeckt werden. Die Analyse wird zukünftig regelmässig aktualisiert, um jeder- zeit faire Löhne für alle Mitarbeitenden zu garantieren.
GRI 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemassnahmen
31.12.2020 |
31.12.2021 |
||||||
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
Immobilien |
Hotel & Gastro |
Gruppe |
||
Vorgebrachte Beschwerden |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Geahndete Fälle |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Diskriminierung, Belästigungen und Ausbeutungen jeglicher Art werden nicht toleriert. Die Weisung Persönlichkeitsschutz sowie der Code of Conduct geben klare Vorgaben und Richtlinien vor. Für das Melden von Diskriminierungsvorfällen besteht ein Beschwerdeprozess (siehe Seite 31).